Mitgliedschaft / Beitritt
Mitglied der «Genossenschaft» zur Andorra wirst du durch Aufnahme durch den Vorstand und den Kauf von mindestens einem Anteilsschein.
Fülle hierzu nachfolgendes Formular aus und sende uns dies.
Deine Interessensbekundung wird von uns bestätigt. Mit deiner Einzahlung zeichnest du den/die Anteilsschein/e und wirst Genossenschafter/in der «Genossenschaft zur Andorra».
Anmerkungen:
· Jedes Mitglied (Genossenschafter:in) muss mindestens 1 Genossenschaftsanteil (Anteilsschein) erwerben.
· Es können Anteilsscheine für Drittpersonen (z.B. als Geschenk) sowie mehrere Anteilsscheine gezeichnet werden (wobei max. 10 Stück pro Person).
· Ein Anteilsschein hat einen Wert von CHF 1’000.-, lautet auf den Namen und ist voll einzubezahlen.
· Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich unbefristet und frei von jeglicher zusätzlichen Verpflichtung – insbesondere einer Nachschusspflicht.
· Als Gegenwert für seine/ihre Investition erhält jede/r Genossenschafter:in (unabhängig von der Anzahl Genossenschaftsanteile) jährlich 20% Konsumationsrabatt bis zu einem Konsumationstotal von CHF 250.-.
· Jede/r Genossenschafter/in erhält eine Memberkarte, mit der er/sie seine Mitgliedschaft belegen sowie seine Konsumationsrabatt beziehen kann.
· Jedes Mitglied hat eine Stimme (unabhängig von der Anzahl gezeichneter Anteilsscheine) und das Recht an der jährlichen Generalversammlung teilzunehmen.
· Die Genossenschafter:innen werden in einer (internen) Mitgliederliste aufgeführt und bei Interesse über laufende Aktivitäten der Genossenschaft informiert.
· Ein Austritt kann nicht vor Ablauf von 1 Jahr seit dem Eintritt erfolgen. Er muss unter Beobachtung einer 6-monatigen Kündigungsfrist auf Ende März bzw. Ende September durch schriftliche Mitteilung dem Vorstand angezeigt und von diesem bestätigt werden.
· Ausscheidende Mitglieder haben Anspruch auf Rückzahlung ihres einbezahlten Anteilsscheinkapitals (Nennwert) per Ende März bzw. Ende September.